AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen unseren Kunden und der Textwerkstatt Dresden. Konkrete Leistungen werden in Angeboten und Auftragsbestätigungen, die sich auf diese AGB berufen, beschrieben. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der „Textwerkstatt Dresden“ (im folgenden „Agentur“ genannt) und dem Auftraggeber (im folgenden „Kunde“ genannt). Sie gelten insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

§ 2 Auftrag

Die Vereinbarungen über Umfang und Bedingungen des Auftrages werden schriftlich fixiert. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten bedürfen der Schriftform und werden Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Agentur und dem Kunden.

§ 3 Preise

Die in einer Auftragsbestätigung, in einer Vertragsvereinbarung oder in einem Angebot gerechneten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zahlung

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Zahlung sofort nach Rechnungseingang erfolgt.
Wird das Zahlungsziel überschritten, hat die Agentur das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung, Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu berechnen.

(2) Zur Aufrechnung und Zurückhaltung mit gleichartigen Forderungen ist der Kunde nur für Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht beschränkt auf Forderungen des Bestellers aus demselben Vertragsverhältnis.

(3) Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder wird der Agentur eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsschluss bekannt, so ist Agentur berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.

(4) Bis zum Eingang aller Zahlungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns sämtliche Rechte an unseren Lieferungen und Leistungen vor, insbesondere das Eigentum an Liefergegenständen.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Die Agentur wird diese Unterlagen vertraulich behandeln.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird.

§ 6 Gewährleistung

(1) Mängel sind der Agentur innerhalb von acht Tagen schriftlich anzuzeigen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten stehen dem Auftraggeber keine weitergehenden Rechte als für die ursprünglichen Vertragsprodukte zu. Verzögern sich die Lieferung oder Abnahme aus von dem Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so erlischt unsere Haftung spätestens zwölf Monate nach Gefahrübergang.

(2) Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, wobei seine Wahl auch unter angemessener Berücksichtigung unserer Interessen zu treffen ist. Dieses Recht steht dem Auftraggeber auch im Fall schuldhaft versäumter Nachbesserung durch uns zu.

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung von Kardinalpflichten.

(2) Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Grundsätze der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen.

(3) Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

(4) Die Agentur haftet nicht für Schäden einschließlich Folgeschäden, soweit Dritte (Redaktionen, Journalisten, etc.) die ihnen von der Agentur zur Verfügung gestellten Informationen oder Materialien verändern oder verfälschen.

(5) Die Agentur haftet nicht für Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt zurückzuführen sind.

§ 8 Eigentumsrecht und Urheberschutz

(1) Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.

(2) Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen.

§ 9 Weitere Absprachen

(1) Basis der Agenturarbeit bilden die Anweisungen des Kunden. Werden diese mündlich erteilt, wird das entsprechende gegengezeichnete Protokoll zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

(2) Kostenvoranschläge: Dem Kunden werden vor Beginn jeder Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form unterbreitet.

(3) Vertraulichkeit: Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Kunden, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

(4) Aufbewahrung: Die Agentur wird alle Unterlagen für zwei Jahre aufbewahren und anschließend dem Kunden kostenfrei zur Verfügung stellen oder diese auf ausdrücklichen Wunsch vernichten.

(5) Nutzungsrecht: Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang dem Kunden einräumen.

(6) Änderungen oder Abbruch der Arbeiten: Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dgl. innerhalb der laufenden Maßnahme ändert oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

(7) Der Kunde erlaubt der Agentur, ihn als Referenz zu benennen.

(8) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

(9) Anzuwendendes Recht: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

(2) Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und den Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur in Dresden örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Stand: Januar 2015, Dresden